Mitgliedschaft

Kirchenmitgliedschaft

Kirchenmitglied wird man mit der Taufe. In der Taufe wird der Täufling ganz „offiziell“ als neues Kirchengemeindemitglied in die Gemeinschaft aufgenommen. Getauft bleibt man sein Leben lang als unverbrüchliches Zeichen dafür, dass Gottes Liebe gilt unabhängig von allen sonstigen Umständen. Auch nach einem Austritt gilt die Taufe und die Einladung: „Du bist immer (wieder) herzlich willkommen.“
Falls Sie nach einem Austritt wieder eintreten wollen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Pastorin. Wir freuen uns auf Sie!

Es gibt viele gute Gründe Kirchenmitglied zu werden und zu bleiben. Menschen finden im Glauben besonders dann Halt, wenn der Glaube nicht allein im stillen Kämmerlein oder mit Spaziergängen in der Natur gelebt wird, sondern mit anderen Menschen auch gefeiert werden kann. „Kirche“ begleitet viele Menschen in wichtigen Lebensabschnitten oder zu wichtigen Zeitpunkten ihres Lebens. In der Kirche engagieren sich Menschen für Menschen.
Wir möchten eine Kirchengemeinde sein, die Menschen von „der Wiege bis zur Bahre“ begleitet. Eine Kirche, die in Zeiten des Leids und in der Krise auffängt, unterstützt und tröstet. Eine Kirchengemeinde, die sich in Zeiten Ihrer Freude mitfreut und der Freude und dem Dank Ausdruck verleihen kann.

Kirchensteuer

Gebühren für Taufe oder Wiedereintritt fallen nicht an. Allerdings finanziert sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), zu der wir gehören, zum großen Teil durch Steuern und Spenden. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Einkommen: 9% der Lohn- oder Einkommenssteuer werden erhoben. Die Summe wird bei Ihrer Einkommenssteuererklärung in voller Höhe als Sonderausgabe abgesetzt. Wer nicht einkommenssteuerpflichtig ist, zahlt keine Kirchensteuer.
Das ist ein gutes solidarisches Prinzip, finden wir, auch wenn wir manches Mal wünschten, wir könnten uns ohne Steuern finanzieren. Ein Geldsegenregen wäre schön!

Haben Sie weitere Fragen? Kompetente AnsprechpartnerInnen finden Sie im Landeskirchenamt der Nordkirche: Landeskirchenamt der Nordkirche, Finanzdezernat, Dänische Str. 21 – 35, 24103 Kiel, steuern@lka.nordkirche.de. Zu allen Fragen rund um die Kirchensteuer erhalten Sie auch Auskunft unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer: 0800 - 11 81 204.

Wir danken Ihnen allen, die Sie uns bereits mit Spenden oder Ihrer Kirchensteuer unterstützen. Ohne Sie wäre unsere Arbeit nicht möglich!

Freiwilliges Kirchgeld

Das Freiwillige Kirchgeld ist eine –wie der Name schon sagt- freiwillige Spende, die ausschließlich uns, Ihrer Kirchengemeinde vor Ort, zu Gute kommt.

Insbesondere ist das Freiwillige Kirchgeld gedacht für Menschen, die der Kirche angehören, jedoch wenig oder gar keine Kirchensteuer zahlen und trotzdem unsere Arbeit finanziell unterstützen können und wollen. Und für diejenigen unter Ihnen, für die eine Kirchenzugehörigkeit vielleicht nicht in Frage kommt, die aber unsere gute Arbeit vor Ort stärken und sichern wollen.

Freiwilliges Kirchgeld heißt: Sie entscheiden sich, uns mit einer regelmäßige monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Zuwendung zu unterstützen. Dabei helfen uns auch kleine und kleinste Beträge. Das gilt auch für einmalige Spenden. Besprechen Sie sich gerne mit Pastorin Gogolin oder mit Frau Rausch, unserer Mitarbeiterin im Kirchenbüro.

--> Erklärung zum freiwilligen Kirchgeld zum Download